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Fußwegreinigung R. Bilshausen 
Drachwiesenweg 2 
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Karsten Holz e.Kfm.
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Drachwiesenweg 2
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Telefon: +49 (0) 5121-54257
Telefax: +49 (0) 5121-52896
E-Mail: r.bilshausen@gmx.de

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Registergericht Hildesheim
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Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
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Urheberrecht
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Geschäftsbedingungen der Fußwegreinigung Hildesheim Inh. Karsten Holz e. Kfm. 

Stand 01-2018

§ 1 Gegenstand des Vertrages
Diese AGB sind Bestandteil des Vertrags. Der Auftragnehmer übernimmt alle umseitig aufgeführten, vereinbarten Dienstleistungen, die bei dem Auftraggeber anfallen. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur soweit der Auftragnehmer ihnen zugestimmt hat.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes festgelegt wird. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.

§ 2 Leistungen des Auftragnehmers
Ausschlaggebend für die Leistungserbringung ist der Leistung zugrunde liegende Vertrag. Das Vertragsverhältnis gilt zunächst für 1Jahr und verlängert sich stillschweigend um je ein weiteres Jahr, sofern nicht von einem der Vertragspartner unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3Monaten zum Jahresende (Kalenderjahr) gekündigt wird. Im Falle der Grundstücksveräußerung muss der Vertrag einen Monat vorher vom Auftraggeber schriftlich gekündigt werden. Bei Auftragsbeendigung verpflichtet sich der Auftraggeber unverzüglich gemeinsam mit dem Auftragnehmer eine Abnahme des Objektes durchzuführen und etwaige Mängel, Schäden etc. sofort bekannt zu geben. Findet keine Schlussbegehung statt, gilt der Auftrag als ordnungsgemäß abgenommen, wenn nicht innerhalb von 3 Werktagen eine schriftliche Mängelanzeige beim Auftragnehmer eingegangen ist.
Der Leistungsumfang beinhaltet nach Art der vereinbarten Dienstleistung

1. bei Reinigungsleistungen:
1.1. Die Gestellung der für die sachgerechte Ausführung der Reinigungsleistungen erforderlichen Maschinen, Geräte und Materialien. Die Gestellung der Anschlüsse für Wasser und elektrischen Strom trägt der Auftraggeber auf eigene Kosten.

1.2. Der Auftragnehmer übernimmt nicht die allgemeinen Verkehrssicherungspflichten des Auftraggebers bzw. des Grundstückeigentümers.

1.3. Ist die vertraglich vereinbarte Leistung des Auftragnehmers infolge von Gesetzesänderungen, Änderungen von untergesetzlichen Regelungen und Satzungen sowie behördlichen Anforderungen nicht mehr zulässig, und ändert sich dadurch die Leistungserbringung und die Vergütungshöhe, so gilt § 4.2, Satz 2.

1.4. Der Auftragnehmer bestimmt aufgrund seiner Fachkenntnis die Art und Weise der Ausführung selbst. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den ausführenden Mitarbeitern unmittelbar Anweisung zu erteilen oder sie, auch nicht vorübergehend, für eigene Zwecke einzusetzen.
1.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vertraglichen Leistungen durch zuverlässige Dritte zu bewirken.
1.6. Die Ausführung erfolgt 1x wöchentlich und im Winter bei Schnee und Glätte nach Bedarf. Das fegen umfasst ebenfalls die Wildwuchsbeseitung auf den vertraglichen Flächen. Sperrmüllabfälle und andere Müllablagerungen werden nur mit gesondert schriftlichem Auftrag gegen Berechnung entsorgt.

1.7. Abzüge durch Baustellen, sonstige Arbeiten und Behinderungen (Kfz-etc.), die eine Reinigung verhindern, können nicht vorgenommen werden.

2. Bei Grünpflegedienstleistungen
2.1. Die Gestellung der für die sachgerechte Ausführung der Reinigungsleistungen erforderlichen Maschinen, Geräte und Materialien.

2.2. Die Verwertung / Beseitigung der im Vertrag festgelegten Grünabfälle. Das Protokollieren und Bestätigen der gesetzeskonformen und ordnungsgemäß erfolgten Verwertung / Beseitigung.

2.3. Der Auftragnehmer bestimmt aufgrund seiner Fachkenntnisse die Art und Weise der Ausführung selber. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den ausführenden Mitarbeitern unmittelbar Anweisung zu erteilen oder sie, auch nicht vorübergehend, für eigene Zwecke einzusetzen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vertraglichen Leistungen durch zuverlässige Dritte zu bewirken

§ 3 Obliegenheiten des Auftraggebers
1. Dem Auftraggeber obliegt die Einhaltung aller Voraussetzungen für eine gesetzeskonforme und ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Änderungen der Abfallzusammensetzung den Auftragnehmer darüber schriftlich zu unterrichten.

3. Mit der Übernahme der Abfallstoffe gehen diese in das Eigentum des Auftragnehmers über. Die durch den Auftragnehmer übernommenen Leistungspflichten entbinden den Auftraggeber jedoch nicht von seiner rechtlichen Verantwortung für die zu verwertenden bzw. zu beseitigenden Abfallstoffe.

4. Schäden oder sonstige Veränderungen an Gegenständen des Auftragnehmers sind diesem unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

5. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass der Auftragnehmer ungehindert den Ort der Dienstleistung mit dem erforderlichen Gerät erreichen kann und die Rahmenbedingungen für eine ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung gegeben sind.

6. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die ordnungsgemäße Entsorgung zu bestätigen. Sofern er dieser Verpflichtung – auch mittels eines Beauftragten – zum Zeitpunkt der Entsorgung nicht nachkommt, erfolgt die Entsorgung gleichwohl, versehen mit einem entsprechenden Vermerk des Auftragnehmers auf dem Leistungsschein. Der Auftraggeber hat Mängel hinsichtlich der Leistung binnen 24 Stunden dem Auftragnehmer anzuzeigen. Falls dem Auftraggeber Umstände bekannt werden, die eine ordnungsgemäße und sichere Erbringung der Dienstleistung beeinträchtigen bzw. beeinträchtigen könnten, so hat dieser den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren.

§ 4 Vergütung und Vergütungsanpassung
1. Die im Auftragsschein vereinbarten Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Diese beinhalten lediglich die umseitig bezeichneten Leistungen des Auftragnehmers. Sonderleistungen, die nicht von dieser Vereinbarung erfasst sind, jedoch gesetzlich vorgeschrieben oder durch den Auftraggeber veranlasst wurden, können separat in Rechnung gestellt werden. Die vereinbarten Leistungsrhythmen sind variabel, Leerfahrten sind kostenpflichtig.

2. Erhöhen sich die der Kalkulation der Vergütung zugrundeliegenden Kosten, ist der Vertrag den genannten Bedingungen anzupassen. Die Anpassung ist automatisch resp. Kann alle 2Jahre erfolgen, die Höhe der Preissteigerung ist zwischen 3,5-5,5%. Eine schriftliche Darstellung gegenüber dem Auftraggeber, der Kostenänderung und der Berechnung der neuen Vergütung ist nicht zwingend. Diesem Anpassungsverlangen kann der Auftraggeber binnen 2 Wochen widersprechen. Unterlässt er den fristgemäßen Widerspruch, gelten die neuen Vergütungen mit Wirkung ab dem ersten des Kalendermonats nach Ablauf der Widerspruchsfrist als vereinbart. Der Auftragnehmer hat schriftlich auf das Recht des Widerspruchs und die Folgen der Fristversäumung hinzuweisen. Im Falle des rechtswirksamen Widerspruchs ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag binnen einer Frist von 3 Monaten, beginnend mit dem Zugang des Widerspruchsschreiben, zu kündigen. Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche aus der Beendigung des Vertrages stehen dem Auftraggeber nach erfolgter Kündigung des Auftragnehmers nicht zu.

§ 5 Rechnungslegung
Die Rechnung über die vereinbarte Vergütung ist 8 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Im Falle der Überschreitung der Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug und dem Auftragnehmer stehen Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen zu. Ab der 2. Mahnung ist der Auftragnehmer berechtigt, 5 € Mahngebühren zu berechnen. Soweit der Rechnung Wiegebelege beizufügen sind, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese als Nachdruck des Original-Wiegebelegs beizufügen.

§ 6 Haftung
1. In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet der Auftragnehmer Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wie folgt:

2. Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, außer in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung vertragstypischer wesentlicher Vertragspflichten, z.B. ordnungsgemäße Entsorgungs- oder Reinigungsleistungen.

3. Der Anspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die summen massige Haftungsbegrenzung beläuft sich in diesen Fällen auf 25.000 € pro Schadensfall und 50.000,00 € aus dem Vertrag. Dies gilt nicht, soweit Schäden, die dem Grunde und der Höhe nach durch die vereinbarte Haftpflichtversicherung gedeckt sind und die Versicherung die Schäden begleicht.

4. Der Auftraggeber haftet für die Schäden, die dadurch entstehen, dass er oder das von ihm beauftragte Personal die Obliegenheiten des § 3 dieses Vertrages verletzt. Er stellt den Auftragnehmer diesbezüglich von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

§ 7 Höhere Gewalt
Die Pflicht des Auftragnehmers ruht, solange die Erbringung der Dienstleistung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt oder sonstiger Umstände wie Streik, Aussperrung oder behördliche Verfügung), wesentlich erschwert oder unmöglich wird.

§ 8 Allgemeines
1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen gleichwohl wirksam. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, eine unwirksame Vertragsbestimmung nach Treu und Glauben durch eine rechtlich wirksame Vereinbarung zu ersetzen. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.

3. Soweit der Vertrag mit Kaufleuten geschlossen ist, ist Gerichtsstand für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche, die aus diesem Vertrag entstehen, der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

4. Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Verbrauchern (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform ist unter http://ec.europe.eu/consumers/odr erreichbar. FWR Hildesheim ist nicht verpflichtet, an einem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und tut dies derzeit auch nicht. 

Adresse:
  • Fußwegreinigung R. Bilshausen 
  • Drachwiesenweg 2 
  • D-31311 Uetze
Bauhof:
  • Ernst-Morsch-Straße 1
  • D-31137 Hildesheim
Kontakt:

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